§1 Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Möbius Management GmbH gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, Auftraggebern, Interessenten, insbesondere sobald auf diese verweisen wurde. Dazu gehören sowohl Leistungen (beispielsweise Dienstleistungen, Beratungsverträge, Kurse, Seminare, Webinare, Veranstaltungen) als auch Informationsleistungen (beispielsweise Newsletter, Mailings, beratenden Informationen). Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird daher ausdrücklich widersprochen. Mündliche Nebenabreden sind stets unwirksam. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, ebenso die Schriftformerfordernis, bedürfen der Schriftform.
1.2. Die Möbius Management GmbH erbringt Leistungen ausschließlich an Unternehmer gemäß §14 BGB. Mit Inanspruchnahme unserer Dienste bestätigen Sie dies.
§2 Gegenstand des Vertrages, Leistungsumfang
2.1. Die durch die Möbius Management GmbH erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche: Beratungsleistungen, der Aufbau von Plattformen, Akquiseberatung, Dienstleistungen im Bereich des Webdesigns, der Entwicklung, der Anwendungserstellung sowie der Begleitung und Beratung zu Recruiting- & Schulungsprozessen, sowie der Beratung rund um den Einsatz Künstlicher Intelligenz.
2.2. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistung richtet sich nach den einzelvertraglichen Übereinkünften, insbesondere dessen Preis- und Leistungsvereinbarung. Präsentationen unseres Leistungsportfolios, beispielsweise auf Webseiten oder Werbeanzeigen, stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.3. Die Möbius Management GmbH schuldet, bis auf explizit anderslautende schriftliche Vereinbarungen, die Erbringungen von Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines bestimmten Werkes. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen, wenn die einzelvertragliche Regelung nichts anderslautendes besagt.
2.4. Im Bezug auf die Inhalte eines mit der Möbius Management GmbH eingegangenen Beratungs- und/oder Dienstleistungsvertrages steht Möbius Management GmbH ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß §315 BGB zu.
2.5. Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Videokonferenz, Telefon, etc.) oder in schriftlicher Form erfolgen. Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärung zustande. Hierfür stellen wir die Möglichkeit zur Erklärung des Willens über die (digitale) Angebotsannahme zur Verfügung.
2.6. Angebote des Auftraggebers gelten spätestens mit Inanspruchnahme der Leistung oder einzelner Leistungsbestandteile als angenommen.
2.7. Die Server und Plattformen, die die Möbius Management GmbH zur Erfüllung einzelner Vertragsgegenstände bereitstellt, haben, gemittelt auf ein Jahr, eine Verfügbarkeit von 99,4%. Notwendige Zeiten für Wartungen, Neuinstallationen, Umzüge oder Umbauten bleiben dabei außer Betracht.
§3 Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellte Leistung für keine geschäftlichen oder sonstigen Aktivitäten zu nutzen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, gleich welcher Art, verstoßen.
3.2. Sofern die erbrachte Leistung nach Art und Umfang einer Abnahme bedarf, ist der Auftraggeber verpflichtet die erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung bzw. monatlich abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Fertigstellung bzw. Monatszyklus nicht abnimmt oder schriftlich begründete Mängelrügen erhebt. Abnahmebedürftigkeit liegt lediglich bei erzeugten individuellen Werken, jedoch nicht bei Beratungs- und Schulungsleistungen, der Fall. Die Nutzung der Leistung oder die Inbetriebnahme gilt ebenfalls als Abnahme.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Kenntniserlangung der Möbius Management GmbH als solche anzuzeigen.
3.4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass geeignetes Personal für die Entgegennahme der zu erbringenden (Beratungs-)Leistung, sowie die Wahrnahme unseres Angebotes zur Verfügung steht. Mit Bereitstellung bzw. Zurverfügungstellung der Leistung gilt die Leistung als erbracht.
3.5. Die durch die Möbius Management GmbH ausgesprochenen Empfehlungen bzw. Vorschläge ersetzen nicht die eigene unternehmerische Entscheidung. Der wirtschaftliche Erfolg, der aufgrund unserer Vorschläge bzw. Empfehlungen getroffenen Entscheidungen, ist nicht Inhalt vertraglicher Leistung.
§4 Zahlungs- & Leistungsbedingungen
4.1. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus den jeweiligen einzelvertraglichen Übereinkünften. Preise sind jeweils netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.
4.2. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
4.3. Die Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Auftraggeber festgelegten Zeitpunkten.
4.4. Die Möbius Management GmbH verpflichtet sich, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
4.5. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von der Möbius Management GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt die Möbius Management GmbH in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
4.6. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann die Möbius Management GmbH diese gesondert in Rechnung bringen.
4.7. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit ist die Möbius Management GmbH berechtigt, die Preise angemessen und angepasst der allgemeinen Preisentwicklung zu erhöhen. Die Möbius Management GmbH wird den Kunden mindestens einen Monat im Voraus von der Preiserhöhung unterrichten.
4.8. Die Möbius Management GmbH stellt seine Leistungen, wenn nicht anders vereinbart, monatlich in Rechnung. Die Rechnungen werden in der Regel elektronisch, per E-Mail, versandt.
§5 Vertragslaufzeit & Kündigung
5.1. Der Auftrag ist fest über die vereinbarte Auftragszeit abgeschlossen.
5.2. Der geschlossene Vertrag verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen Auftraggeber und -nehmer jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 1 Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit oder des jeweilig laufenden Verlängerungszeitraumes gekündigt hat.
5.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
5.4. Vorzeitige bzw. freie Kündigungsrechte innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
5.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
5.6. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Möbius Management GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Möbius Management GmbH steht der Nachweis offen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5.7. Nach Beendigung des Dienstleistungsauftrages ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet Nachrichten und Informationen, welche für den Auftraggeber eingehen, an diesen weiterzuleiten.
§6 Verzug
6.1. Lieferfristen für die Erbringung der Leistung durch uns beginnen erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig eingegangenen ist und alle für die Leistung notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen bzw. die notwendige Mitwirkung vollständig erbracht ist.
6.2. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen, bis zum Ausgleich des offenen Betrages, nicht auszuführen.
6.3. Ist der Kunde bei monatlicher Zahlung oder Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und/oder die Leistungen bis zur Begleichung der Schuld einzustellen. Die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin bzw. zur Wiederaufnahme der Zahlungen fällig wird, wird die Möbius Management GmbH als Schadensersatz in gleicher Höhe geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
6.4. Bei Zahlung mittels SEPA-Mandates hat der Auftraggeber den ordnungsgemäßen Einzug der ausgewiesenen Rechnung sicherzustellen. Bei Rücklastschriften wird dem Auftraggeber eine Gebühr von 15,00 EUR zzgl. der angefallenen Bankgebühren berechnet.
§7 Erfüllung
7.1. Die Möbius Management GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt.
7.2. Der Auftragnehmer schuldet, bis auf explizit anderslautende schriftliche Vereinbarungen, die Erbringungen von Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines Werkes.
7.3. Ist der Auftragnehmer gehindert, die vereinbarte Leistung zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
7.4. Soweit nicht anders vereinbart, kann die Möbius Management GmbH sich zur Auftragserfüllung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, sofern vergleichbare Standards im Bezug auf Datenschutz, Verschwiegenheit und Qualität der zu erbringenden Leistungen eingehalten werden und damit kein berechtigtes Interesse des Auftraggebers entgegensteht.
§8 Datenschutzbestimmungen
8.1. Die Möbius Management GmbH verpflichtet sich zum Schutz personenbezogener Daten gemäß geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Grundlage zur Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten unserer Kunden erfolgt ausschließlich nach dem Zweck der gegenständlichen Vertragsbeziehung unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen.
8.3. Der Gegenstand unserer Auftragsverarbeitung inklusive aller Rechte und Pflichten der Betroffenen wird von uns schriftlich in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO vereinbart.
8.4. Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch die Möbius Management GmbH, auch im Wege von Fernkommunikationsmitteln, wie E-Mail, Telefon, Messenger-Diensten, SMS, etc. ein. Sollten Sie einer Datenverarbeitung durch uns widersprechen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an support@robert-moebius.de. In dieser E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten von die Möbius Management GmbH. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.
8.5. Weiteres regelt die jeweils gültige Datenschutzbestimmung, abrufbar unter www.robert-moebius.de/datenschutz
§9 Haftung
9.1. Die Möbius Management GmbH haftet Ihnen gegenüber in Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.2. In sonstigen Fällen In sonstigen Fällen haften wir – soweit nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich weiterer Regelungen dieser AGB ausgeschlossen.
9.3. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüssen unberührt.
9.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in Auftrag gegebenen Dienstleistungen im Hinblick auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher, telekommunikationsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu prüfen. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht, hat er uns ausschließlich solches Material zur Verfügung zu stellen, welches frei von Rechten Dritter ist. Durch die Möbius Management GmbH bereitgestellte bzw. geliefertes Material hat er im Bezug auf die Zulässigkeit der eigenen Verwendung selbstständig zu prüfen.
9.5. Der Auftraggeber stellt die Möbius Management GmbH insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums oder missbräuchlicher Verwendung von Daten von sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung auf Grund einer Rechtsverletzung als Solche berechtigt.
§10 Widerrufsrecht
Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmer im Sinne des §14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen unter Unternehmen nicht.
§11 Sonstige Vereinbarungen
11.1. Auftraggeber und -nehmer vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.
11.2. Der Auftrag bleibt auch unter Änderungen etwaiger Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers oder seiner Rechtsform gültig. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbestandteilen oder Preisen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, gelten diese als akzeptiert.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
11.4. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird Wernigerode, Deutschland vereinbart. Die Möbius Management GmbH ist berechtigt seine Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
11.5. Vertragssprache ist deutsch.
§1 Anstand
1.1. Im Rahmen unseres Angebotes wird der Auftraggeber oder einzelne seiner Mitarbeiter eventuell mit anderen Teilnehmern und Kunden in Kontakt treten. Dies erfolgt innerhalb unserer bereitgestellten Plattform(en), auf Veranstaltungen, Seminaren und in (Web)-Konferenzen. Der Auftraggeber und dessen Vertreter haben dabei stets auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang untereinander zu achten. Dies gilt auch für jeden vermittelten Kontakt.
1.2. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist die Möbius Management GmbH berechtigt, nach einmaliger Vorwarnung, einzelne Zugänge des Kunden zu bereitgestellten Inhalten nach billigem Ermessen zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder zu begrenzen. Dies gilt ebenso für jede Art der Teilnahme an Seminaren. Vertragliche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der Möbius Management GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
§2 Unzulässigkeit des Account-Sharings
2.1. Der Auftraggeber ist nicht befugt, den durch die Möbius Management GmbH bereitgestellten Zugang bzw. Logindaten zu einzelnen Plattformen oder Inhalten an Dritte weiterzugeben. Bei Notwendigkeit der Überführung einzelner Zugänge ist die Einwilligung von der Möbius Management GmbH einzuholen.
2.2. Die Möbius Management GmbH wird den Zugang zu bereitgestellten Inhalten und Plattformen dauerhaft überwachen. Jedwede Technologie, die dazu führt, dass IP-Adressen des Zugreifenden verschleiert, verfälscht oder anonymisiert, ist untersagt.
2.3. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen ist die Möbius Management GmbH berechtigt, Zugänge des Auftraggebers nach billigem Ermessen zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Vertragliche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der Möbius Management GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
2.4. Unerlaubtes Account-Sharing stellt eine Straftat dar. Die Möbius Management GmbH hält sich eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung dieser offen.
§3 Vertriebliches Ansprechen anderer Teilnehmer
3.1. Systematisierte Kundenakquise, welche dazu in der Lage ist, Teilnehmer und Kunden zu belästigen oder deren Teilnahme zu beeinträchtigen, ist untersagt.
3.2. Im Einzelfall ist es zulässig, anderen Teilnehmer für eigene Angebote zu akquirieren. Die Möbius Management GmbH hält sich offen derartige Kontakte, die zum gegenseitigen Vorteil angelegt sind, aktiv einzuleiten.
3.3. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist die Möbius Management GmbH berechtigt, nach einmaliger Vorwarnung, einzelne Zugänge des Kunden zu bereitgestellten Inhalten nach billigem Ermessen zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder zu begrenzen. Dies gilt ebenso für jede Art der Teilnahme an Seminaren. Vertragliche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der Möbius Management GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
§4 Verbot zur Weitergabe von Interna und Betriebsgeheimnissen
4.1. Während der Teilnahme werden andere Teilnehmer bzw. deren Vertreter unter Umständen betriebsinterne Informationen, geschäftliche Details, Interna oder andere schutzbedürftige Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Jegliche Verbreitung dieser Informationen ist untersagt. Dies gilt zeitlich unbefristet.
4.2. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist die Möbius Management GmbH berechtigt, nach einmaliger Vorwarnung, einzelne Zugänge des Kunden zu bereitgestellten Inhalten nach billigem Ermessen zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder zu begrenzen. Dies gilt ebenso für jede Art der Teilnahme an Seminaren. Vertragliche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der Möbius Management GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
§5 Verbot der Störung von Abläufen und Inhalten
5.1. Es sind jegliche Handlungen, die dazu geeignet sind, eine Störung oder Beeinträchtigung von Abläufen oder Inhalten zu ermöglichen oder selbst darstellen, untersagt. Dies gilt ebenso für Handlungen, die dazu geeignet sind die Kundenerfahrung anderer Teilnehmer oder angesprochener Personen, zu beeinträchtigen oder dies zu ermöglichen.
5.2. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist die Möbius Management GmbH berechtigt, nach einmaliger Vorwarnung, einzelne Zugänge des Kunden zu bereitgestellten Inhalten nach billigem Ermessen zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder zu begrenzen. Dies gilt ebenso für jede Art der Teilnahme an Seminaren. Vertragliche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der Möbius Management GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
Stand 01.08.2024